Bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben faxen an:
Herrn T. Puhst, 14057 Berlin, Fax-Nr. 01212-5-13242452

Mietvertrag für die Ferienwohnung Albamar / Riviera del Sol

Hiermit miete ich die angebotene Ferienwohnung in der Urbanisation Albamar Golf, Riviera del Sol, E - 29647 Mijas Costa (Málaga). Die Lage und Ausstattung der Ferienwohnung habe ich den Web-Seiten http://www.albamar.de entnommen. Die untenstehenden Mietbedingungen erkenne ich an. Der Mietvertrag wird mit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter gültig.

MIETER:
Name, Vorname 
...........................................................................................................................

Anschrift:
Straße, PLZ, Wohnort  ...................................................................................................................

Telefon:   ..............................Fax:  .........................................  eMail: ..................................................................

Nachstehende Personen werden in der Ferienwohnung wohnen:

1. ..................................................................... 2. .....................................................................
3. ..................................................................... 4. .....................................................................

Die Anmietung erfolgt vom .................................... bis ......................................... (= ............. Tage).

Der Mietpreis beträgt .....................pro Tag, insgesamt: ......................zzgl. 75,00 EUR für Endreinigung und Bettwäsche / Badezimmer-Handtücher.

(1) Unmittelbar nach Bestätigung des Mietvertrages durch den Vermieter sind 50 % des Gesamtmietpreises an den Vermieter zu überweisen. Der Restbetrag sowie die Kaution in Höhe von 100 EUR ist vier Wochen vor Mietbeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Mietbetrag sofort fällig. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt den Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag. Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Mietende an den Mieter zurücküberwiesen, wenn eine beanstandungsfreie Abnahme der Wohnung durch die Verwalterin erfolgt ist. 

(2) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, werden folgende Stornobeträge fällig: Bei einem Rücktritt bis zehn Wochen vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises, bis vier Wochen vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises und bei einem späteren Rücktritt 90 % des Mietpreises. Die Gebühr für Endreinigung und Wäsche wird in voller Höhe zurückerstattet.  Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird deshalb empfohlen. Die Stornobeträge werden auch im Falle der Kündigung durch den Vermieter nach Absatz 1 Satz 4 fällig. Sollte der Vermieter aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen und ohne sein Verschulden gezwungen sein, vom Mietvertrag zurückzutreten, begründet das keinen Regressanspruch. Ein Mietpreis ist in diesem Fall nicht zu zahlen bzw. unverzüglich zurückzuerstatten.

(3) Der Vermieter haftet dem Mieter nicht für Schäden, die dem Mieter durch die Benutzung der Wohnung entstehen. Durch Nässe können Fußböden im Innen- und Aussenbereich und Treppen leicht rutschig werden. Der Mieter verpflichtet sich, alle mitreisenden Personen darauf hinzuweisen und Kinder beim Aufenthalt auf den Terrassen stets gut zu beaufsichtigen. Ansprüche gegen den Vermieter wegen höherer Gewalt (z.B. Streiks, Unruhen, Naturereignisse oder Ungezieferplagen) oder anderer Ereignisse wie behördliche Anordnungen, plötzliche Baustellen, Lärm durch Nachbarn oder gelegentlicher Ausfall der Energieversorgung sind ausgeschlossen.

(4) Die An- und Abreise kann im Regelfall zwischen 7:00 Uhr und 24:00 Uhr zu jeder vom Mieter gewünschten Zeit erfolgen. Abweichungen/Einschränkungen sind möglich und bedürfen der Absprache. Der Mieter teilt dem Vermieter seine Flugnummer und seine voraussichtliche Ankunfts- und Abreisezeit mit, damit die Wohnungsübergabe zeitgerecht erfolgen kann. 

(5) Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung pfleglich zu behandeln und Rücksicht auf andere Bewohner der Wohnsiedlung zu nehmen. Schäden sind unverzüglich der Verwalterin zu melden. Beschädigungen, die vom Mieter verursacht wurden, sind zu melden und ersetzen. Ausstattungsgegenstände dürfen nicht aus der Wohnung entfernt werden.

(6) Die Endreinigung umfasst nicht das Abwaschen des Geschirrs sowie ggf. der Backbleche/des Backofens, die Entfernung von Abfällen aus der Wohnung sowie bei einer Nutzung des Kamins die Reinigung von Asche und sonstigen Rückständen; diese Arbeiten sind durch den Mieter durchzuführen.

Datum: ............................... Unterschrift des Mieters: .............................................................